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Unser Unternehmen blickt auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Industrieverklebungen zurück, wobei die Innovationsgedanken niemals vergessen wurden.
Ständige Fortbildungen unseres Team`s der Zugehörigkeit der Berufgenossenschaft sind für uns selbstverständich, genauso wie kontrollierte Produktqualität, die auf der Basis neuester Technologien und fortschrittlichster wissenschaftlicher Erkenntnisse produziert wird.
Sicherheitseinweisungen vom Kunden (Gewerbeanlagen, Raffinerien, Chemiewerke, Industrieanlagen) sind für uns selbstverständlich und werden im Arbeitsablauf stets pflichtbewusst umgesetzt.
Sicherheitsrelevante Verklebungen " Retro-Reflektierende Folien ( Leuchtfolien )" an unterschiedlichen Stellen wie Rohrleitungssysteme, Kesselanlagen, Fluchtwegmakierungen, Großmaschinen, Silo`s oder Tankanlagen stellt für uns kein Problem da. 
Unser Fach- Team ist in ganz Europa für Sie tätig, und je nach Baustellengröße produzieren wir direkt vor Ort!
Für den Erstkontakt steht Ihnen im Bereich Industriekennzeichnungen Herr Recksing gerne zur Verfügung!
Telefonisch unter: 0049 (0) 23 62 / 12 62 16 oder eMail: support@cutx.de
Erweiterte Industrieleistungen:
Satz und Layout
Werbetechnik, Beschriftung,
Individualdesign - Wir setzen, gestalten und fertigen.
Wegleitsteme, Parkplatzschilder, Eingangsschilder, Sicherheitsschilder oder Pylonen unbeleuchtet oder beleuchtet sind weitere Bestandteile die Sie bei uns finden.
Fuhrpark- Fahrzeugbeschriftung
Ihre Firmen-/ Werksfahrzeuge sollen im Einheitlichen Look erscheinen? Sprechen Sie uns an wir finden mit Ihnen die beste lösung dieses umzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Hallen-/ und Industrieseiten: weiter lesen
Rechtsvorschriften
Die wichtigsten europäischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich sind Verordnungen über den Schutz von Arbeitnehmern vor den Risiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen, Karzinogenen (unter anderem Asbest und Holzstäube) und Mutagenen sowie biologischen Arbeitsstoffen.
Arbeitgeber in der EU sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor Schäden durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Die Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und dann entsprechende Maßnahmen treffen.
Für viele, aber nicht für alle chemischen Produkte wurden durch die Rechtsvorschriften auch Standards für die Einstufung und Kennzeichnung festgesetzt, damit die Nutzer über die Stoffe informiert sind, mit denen sie zu tun haben. Das EU-Recht umfasst die Bereitstellung klarer, standardisierter Sicherheitsbeschriftungen, Risikosymbole und Sicherheitsdatenblätter.
(Diese müssen Hersteller und Lieferanten von chemischen Stoffen bereitstellen. Sie enthalten Informationen zu den Eigenschaften der Stoffe, zu möglichen von ihnen ausgehenden Gefahren und Leitlinien für ihre Lagerung, Handhabung, angemessenen Schutz, usw.)
Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz